BESTIMMUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DES MODELLFLUGPLATZES “FLUGPLATZORDNUNG“
Stand Jänner 2021

A. Allgemeines

1. Benützungsberechtigte

Grundsätzlich sind nur Mitglieder des Union Modellfliegerclubs Kirchschlag unter Einhaltung folgender Voraussetzungen benützungsberechtigt:

- Ein Flugbetrieb ist sofern nicht gesondert geregelt und kommuniziert, ausschließlich innerhalb der aktuellen
gesetzlichen Verordnungen zulässig und freigegeben (EU 2019/947).

o Dementsprechend ist eine Registrierung bei der Austro Control unter www.dronespace.at verpflichtend
o Die Registrierungsnummer ist an/in jedem Modell anzubringen und dem Vorstand bekannt zu geben
o Die Prüfung zur Erlangung des Kompetenznachweises muss positiv absolviert worden sein und dem Vorstand in Kopie übermittelt worden sein (Übergangsfrist bis 31.12.2022).

- Mitgliedsbeiträge des UMFC Kirchschlags und des Österreichischen Aero-Clubs müssen einbezahlt sein bzw. eine andere gültige Versicherung vorhanden sein.
- Die Benützung ist ausschließlich zum Zwecke des Modellfluges unter Einhaltung aller gesetzlichen, versicherungstechnischen (Verein & Mitglied gleichermaßen) und vereinsinternen Bestimmungen erlaubt.
- Behördliche Anweisungen und Anweisungen des Flugplatzbetreibers (Vorstand) haben immer Vorrang vor der Flugplatzordnung. Diese werden dem Mitglied per E-Mail kommuniziert und zeitnah am Flugplatz an der Anschlagtafel ausgehängt.

Jedes Mitglied erklärt sich durch die Benutzung der Vereinseinrichtungen mit dieser Flugplatzordnung stillschweigend einverstanden. Verstöße gegen diese Flugplatzordnung werden je nach Art mit Verwarnung, Flugverbot oder Ausschluss aus dem Verein geahndet.

2. Einrichtungen des Clubs

Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust oder Beschädigung einer Clubeinrichtung ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Jedes Mitglied hat für die Reinhaltung des Flugplatzes und dessen Einrichtungen zu sorgen.
Für den Aufbau der Modelle ist ausschließlich der Vorbereitungsraum zu verwenden.
Das letzte anwesende Mitglied am Flugplatz ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Einrichtungen des Vereins richtig verwahrt und die Türen versperrt werden.

Die jeweils gültige Hangarordnung ist im Hangar ausgehängt und verpflichtend einzuhalten.


B. Flugbetrieb

1. Flugbetriebszeiten

Der Flugbetrieb ist grundsätzlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bei ausreichenden Sichtverhältnissen möglich. Änderungen der Flugbetriebszeit werden im Bedarfsfall gesondert auf der Anschlagtafel im Bereich des Hangars bekannt gegeben.
Für alle Modelle mit Verbrennungsmotoren und Turbinenantrieb sind folgende Flugverbotszeiten zu beachten: Samstag von 11°° bis 13°° Uhr, Sonntag und Feiertag von 00°° bis 13°° Uhr!

2. Modelle

Die Flugmodelle müssen den gesetzlichen Bestimmungen genügen, mit der Registrierungsnummer des Betreibers (Fernpilot) gekennzeichnet sein und flugtüchtig sein. Jeder (Fern-)Pilot ist für die Betriebssicherheit seines Modelles verantwortlich und muss diese zu jeder Zeit gewährleisten können. Der Pilot darf sein Flugmodell auch nur dann betreiben, wenn dieser über ausreichende Kenntnis zur Steuerung des Flugmodelles verfügt.
Der Betrieb von Modellen mit einer Abflugmasse über 25kg ist generell untersagt!

Abgestürzte Modelle und deren Bestandteile dürfen keinesfalls am Flugplatz entsorgt werden und sind vom jeweiligen Eigentümer mitzunehmen.

3. Fernsteuerungen / Frequenzen

Es dürfen nur in Österreich zugelassene Fernsteuerungen und Frequenzen benutzt werden.

4. Flugraum

Die Flughöhe von 120m über Grund ist nicht zu überschreiten!

Sämtliche Start- und Landevorgänge müssen parallel zur Sicherheitslinie ausgeführt werden. Der Flug ist im dazu vorgesehenen Flugraum durchzuführen und die Sperrgebiete, insbesondere die Sicherheitszone für Zuschauer (Sicherheitslinie - Vorbereitungsraum, Clubhütte, Hangar, Parkplatz, Wald), sowie das Sperrgebiet „Haus Gubala“, dürfen zu keiner Zeit überflogen werden. Details sind in der Skizze (Anhang B) ersichtlich.

Bei Annäherung manntragender Luftfahrzeuge (speziell Rettungshubschrauber) ist die Flughöhe sofort zu verringern und die Landung einzuleiten.

5. Vorrang

Segelflugzeugen ist mit Motorflugmodellen auszuweichen. Anschwebenden oder landenden Flugmodellen ist der Vorrang einzuräumen. Bei Ausfall des Antriebes oder wegen eines anderen technischen Gebrechens bei Flugmodellen hat das betroffene Modell absoluten Vorrang zur Landung. Der Pilot eines solchen Modells ruft laut das Wort "Notlandung".

6. Gastpiloten

Diese dürfen den Flugplatz ausschließlich auf Einladung eines Vereinsmitgliedes, das auch selbst zur Benützung berechtigt ist (siehe Punkt 1), benützen. Diese müssen vom einladenden Mitglied auch die gesamte Zeit über am Flugplatz betreut werden. Das einladende Mitglied ist verpflichtet alle unter Punkt 1 angeführten Voraussetzungen mit dem Gastpiloten sicherzustellen, diesen über die Flugplatzordnung aufzuklären und in die örtlichen Gepflogenheiten einzuweisen.

Gastpilotenbeitrag: 10,- Euro pro Tag

Ablauf:
(1) Freigabe per E-Mail mit Namen des Gastpiloten und dem Datum der Flugplatzbenutzung an umfc-kig@aon.at einholen oder
(2) Anruf bei einem Mitglied des Vorstandes, um die Freigabe abzustimmen.
(3) Das Formular für Gastpiloten (Anhang A) ist verpflichtend entweder per E-Mail mitzusenden oder auszufüllen und einem Vorstandsmitglied zu übergeben.
(4) Das Mitglied nimmt die 10.- Euro vom Gast entgegen und überweist diesen Betrag unter Angabe von Datum der Benutzung und Name des Gastpiloten auf das Vereinskonto.


C. Sicherheit

1. Sicherheitszone für Zuschauer

Dieser Bereich umfasst den Wald hinter der Klubhütte, den Parkplatz bis zur Bäumchenhecke und den Bereich vor dem Hangar in der gedachten Verlängerung der Hecke am Parkplatz.

2. Sicherheitslinie

Die Sicherheitslinie ist eine gedachte Linie, die sich ca. 10 m vor der Bäumchenhecke befindet. Sie verläuft parallel zur Hecke bis zur Straße bzw. Rand des Flugplatzes und ist mit dem Flugmodell nicht zu überfliegen.

3. Vorbereitungsraum für Piloten und deren Helfer

Dieser Raum befindet sich zwischen Hecke und Sicherheitslinie (ca. 10 m) und ist für Piloten und deren Helfer freizuhalten. Hier haben sich auch nur Piloten bzw. deren Helfer aufzuhalten.

3. Aufenthaltsraum für steuernde Piloten

Dieser Raum schließt an die Sicherheitslinie an und befindet sich weitere 10 m parallel vor dieser. Auch hier haben sich ausschließlich die Piloten bzw. deren Helfer aufzuhalten.

4. Piste

Der verbleibender Rest der gemähten Rasenfläche ist für die Start- und Landevorgänge vorgesehen. Das Betreten ist nur für Start- und Landevorgänge und in Ausnahmesituationen erlaubt.

5. Verhalten der Piloten

Die Piste darf vom Piloten nur zum Start seines Modells und zum Holen seines Modelles nach dem Landen betreten werden. Nach erfolgtem Start hat der Pilot unverzüglich die Piste zu verlassen. Der Aufenthaltsraum für steuernde Piloten ist im Anschluss, ca. 10 m, parallel zur Sicherheitslinie und dieser darf nicht verlassen werden.
Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammenstehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist (möglichst in der Platzmitte). Möchte ein Mitglied den Flugraum allein benutzen (z.B. größere Modelle, Flugprogramme), ist das mit den anwesenden Mitgliedern freundschaftlich abzusprechen.
Der Flug sollte zum Großteil im Flugraum über und anschließend zur Piste mit Blickrichtung Westen stattfinden. Blickrichtung Clubhaus ist verboten!
In der Piste selbst dürfen keinerlei Hindernisse zurückgelassen werden.
Sobald sich ein Flugmodell im Landeanflug oder beim Start befindet, ist ein Einrollen auf die Piste mit einem weiteren Modell bzw. das Betreten der Piste zu unterlassen. Hat ein Pilot die Absicht zu landen, wird dies den anderen Piloten durch Zuruf des Wortes "Landung" angezeigt.
Sämtliche Start- und Landevorgänge müssen parallel zur Sicherheitslinie ausgeführt werden. Das Starten und Landen quer zur Landebahn ist strengsten untersagt. Auf der Gemeindestraße fahrende Kraftfahrzeuge haben Vorrang gegenüber startenden oder landenden Modellen.
Jegliche Sperrzonen, insbesondere die Sicherheitszone für Zuschauer (inkl. Sicherheitsabstand bis zur Sicherheitslinie) sowie die Sperrzone „Haus Gubala“ dürfen nicht überflogen werden. Ebenso ist der direkte Anflug auf die Sicherheitszone für Zuschauer strengsten verboten!

6. Startvorbereitung von Motor- und Turbinenflugmodellen

Die Inbetriebnahme und das Starten der Modelle ist ausnahmslos im Vorbereitungsraum zwischen Hecke und Sicherheitslinie gestattet. Beim Starten von Motorflugmodellen ist darauf zu achten, dass im verlängerten Rotationsbereich von Luftschrauben keine Personen stehen. Bei Turbinenmodellen ist ebenso zu berücksichtigen, dass sich im Rotationsbereich bzw. Abgasbereich keine Personen befinden. Umweltschutzauflagen sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen und zum Beispiel Auffangschalen für Treibstoff zu verwenden. Für die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme ist der Pilot zuständig.

7. Begleitpersonen und Besucher

Begleitpersonen und Besucher dürfen den Flugplatz nur unter Aufsicht eines Mitgliedes betreten und sich nur innerhalb der Sicherheitszone für Zuschauer aufhalten. Auf die Sicherheit von Kindern ist besonders zu achten. Eine Benutzung des Flugplatzes ist für solche Personen ausgeschlossen.
Die Gemeindestraße Schallbauer, die quer zur Piste verläuft ist ebenfalls von Personen und Autos freizuhalten.
Haustiere sind zu jeder Zeit an der Leine zu führen und dürfen sich ausschließlich in der Sicherheitszone für Besucher aufhalten!

Alle Anwesenden Mitglieder haben für die Einhaltung dieser Regelung Sorge zu tragen!

D. Haftung

Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm oder seinem Modell verursachten Schaden. Eine Haftung seitens des UMFC-Kirchschlag wird ausnahmslos abgelehnt. Jeder Schaden, der an Personen oder Sachen (ausgenommen das eigene Modell) entsteht, ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die umliegenden Grundstücke dürfen nur zur Bergung eines dort gelandeten oder abgestürzten Modells und von jeweils nur einer Person betreten werden. Der dabei angerichtete Flurschaden ist so gering wie möglich zu halten. Für Beanstandungen haftet der Verursacher.

E. Sonstiges

Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Umwelt durch den Betrieb seines Modelles nicht in Mittleidenschaft gezogen wird. Speziell Betriebsmittel sollten nicht in das Erdreich gelangen!
Achtet auf Anfänger und “Chaoten” und greift anderen Mitgliedern bitte unter die Arme. Wenn Ihr seht, dass jemand fahrlässig oder allgemeingefährdend handelt, sprecht ihn darauf an und unterstützt ihn es richtig zu machen. Sollte jemand „beratungsresistent“ sein, dann wendet euch bitte an den Vorstand, um eine Lösung zu finden.


Kirchschlag, 30.12.2020
Der Vorstand des Umfc-Kirchschlag