A.
Allgemeines
1.
Benützungsberechtigte 2. Einrichtungen des Clubs Alle Einrichtungen
des Clubs sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust oder Beschädigung
einer Clubeinrichtung ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Jedes Mitglied hat für die Reinhaltung des Flugplatzes und dessen
Einrichtungen zu sorgen. 1. Flugbetriebszeiten Der Flugbetrieb
ist grundsätzlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bei ausreichenden
Sichtverhältnissen möglich. Änderungen der Flugbetriebszeit
werden im Bedarfsfall gesondert auf der Anschlagtafel im Bereich des
Hangars bekannt gegeben. 2. Modelle Die Flugmodelle
müssen den gesetzlichen Bestimmungen genügen, mit der Registrierungsnummer
des Betreibers (Fernpilot) gekennzeichnet sein und flugtüchtig
sein. Jeder (Fern-)Pilot ist für die Betriebssicherheit seines
Modelles verantwortlich und muss diese zu jeder Zeit gewährleisten
können. Der Pilot darf sein Flugmodell auch nur dann betreiben,
wenn dieser über ausreichende Kenntnis zur Steuerung des Flugmodelles
verfügt. Abgestürzte Modelle und deren Bestandteile dürfen keinesfalls am Flugplatz entsorgt werden und sind vom jeweiligen Eigentümer mitzunehmen. 3. Fernsteuerungen / Frequenzen Es dürfen nur in Österreich zugelassene Fernsteuerungen und Frequenzen benutzt werden. 4. Flugraum Die Flughöhe
von 120m über Grund ist nicht zu überschreiten! Bei Annäherung manntragender Luftfahrzeuge (speziell Rettungshubschrauber) ist die Flughöhe sofort zu verringern und die Landung einzuleiten. 5. Vorrang Segelflugzeugen ist mit Motorflugmodellen auszuweichen. Anschwebenden oder landenden Flugmodellen ist der Vorrang einzuräumen. Bei Ausfall des Antriebes oder wegen eines anderen technischen Gebrechens bei Flugmodellen hat das betroffene Modell absoluten Vorrang zur Landung. Der Pilot eines solchen Modells ruft laut das Wort "Notlandung". 6. Gastpiloten Diese dürfen den Flugplatz ausschließlich auf Einladung eines Vereinsmitgliedes, das auch selbst zur Benützung berechtigt ist (siehe Punkt 1), benützen. Diese müssen vom einladenden Mitglied auch die gesamte Zeit über am Flugplatz betreut werden. Das einladende Mitglied ist verpflichtet alle unter Punkt 1 angeführten Voraussetzungen mit dem Gastpiloten sicherzustellen, diesen über die Flugplatzordnung aufzuklären und in die örtlichen Gepflogenheiten einzuweisen. Gastpilotenbeitrag: 10,- Euro pro Tag Ablauf: 1. Sicherheitszone für Zuschauer Dieser Bereich umfasst den Wald hinter der Klubhütte, den Parkplatz bis zur Bäumchenhecke und den Bereich vor dem Hangar in der gedachten Verlängerung der Hecke am Parkplatz. 2. Sicherheitslinie Die Sicherheitslinie ist eine gedachte Linie, die sich ca. 10 m vor der Bäumchenhecke befindet. Sie verläuft parallel zur Hecke bis zur Straße bzw. Rand des Flugplatzes und ist mit dem Flugmodell nicht zu überfliegen. 3. Vorbereitungsraum für Piloten und deren Helfer Dieser Raum befindet sich zwischen Hecke und Sicherheitslinie (ca. 10 m) und ist für Piloten und deren Helfer freizuhalten. Hier haben sich auch nur Piloten bzw. deren Helfer aufzuhalten. 3. Aufenthaltsraum für steuernde Piloten Dieser Raum schließt an die Sicherheitslinie an und befindet sich weitere 10 m parallel vor dieser. Auch hier haben sich ausschließlich die Piloten bzw. deren Helfer aufzuhalten. 4. Piste Der verbleibender Rest der gemähten Rasenfläche ist für die Start- und Landevorgänge vorgesehen. Das Betreten ist nur für Start- und Landevorgänge und in Ausnahmesituationen erlaubt. 5. Verhalten der Piloten Die Piste
darf vom Piloten nur zum Start seines Modells und zum Holen seines Modelles
nach dem Landen betreten werden. Nach erfolgtem Start hat der Pilot
unverzüglich die Piste zu verlassen. Der Aufenthaltsraum für
steuernde Piloten ist im Anschluss, ca. 10 m, parallel zur Sicherheitslinie
und dieser darf nicht verlassen werden. Die Inbetriebnahme und das Starten der Modelle ist ausnahmslos im Vorbereitungsraum zwischen Hecke und Sicherheitslinie gestattet. Beim Starten von Motorflugmodellen ist darauf zu achten, dass im verlängerten Rotationsbereich von Luftschrauben keine Personen stehen. Bei Turbinenmodellen ist ebenso zu berücksichtigen, dass sich im Rotationsbereich bzw. Abgasbereich keine Personen befinden. Umweltschutzauflagen sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen und zum Beispiel Auffangschalen für Treibstoff zu verwenden. Für die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme ist der Pilot zuständig. 7. Begleitpersonen und Besucher Begleitpersonen
und Besucher dürfen den Flugplatz nur unter Aufsicht eines Mitgliedes
betreten und sich nur innerhalb der Sicherheitszone für Zuschauer
aufhalten. Auf die Sicherheit von Kindern ist besonders zu achten. Eine
Benutzung des Flugplatzes ist für solche Personen ausgeschlossen.
Alle Anwesenden Mitglieder haben für die Einhaltung dieser Regelung Sorge zu tragen! D. Haftung Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm oder seinem Modell verursachten Schaden. Eine Haftung seitens des UMFC-Kirchschlag wird ausnahmslos abgelehnt. Jeder Schaden, der an Personen oder Sachen (ausgenommen das eigene Modell) entsteht, ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die umliegenden Grundstücke dürfen nur zur Bergung eines dort gelandeten oder abgestürzten Modells und von jeweils nur einer Person betreten werden. Der dabei angerichtete Flurschaden ist so gering wie möglich zu halten. Für Beanstandungen haftet der Verursacher. E. Sonstiges Jedes Mitglied
hat dafür Sorge zu tragen, dass die Umwelt durch den Betrieb seines
Modelles nicht in Mittleidenschaft gezogen wird. Speziell Betriebsmittel
sollten nicht in das Erdreich gelangen!
|